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Der Autor untersucht die Moglichkeiten der privatrechtlichen Inanspruchnahme von Ratingagenturen durch Anleger und Emittenten als Mittel zur Regulierung nach deutschem, europaischem und US-amerikanischem Recht. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass das Regulierungspotenzial privater Haftung in diesen Rechtsordnungen nicht ausgeschopft wird.
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