1. Einführung§§2. Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene§§Begriffsbestimmung - Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung - Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten...
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1. Einführung§§2. Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene§§Begriffsbestimmung - Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung - Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten Nationen - Die Gesetzgebung durch UN-Sonderorganisationen - Rechtssetzung durch Staatenkonferenzen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, im Besonderen der Klimarahmenkonvention - Der Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber - Legislativresolutionen in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre - Ergebnis§§3. Die Rechtsmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns des UN-Sicherheitsrats§§Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta der Vereinten Nationen - Die etablierten Auslegungskriterien zur Interpretation der Charta der Vereinten Nationen - Das herkömmliche Verständnis der Kompetenz des Sicherheitsrats zum Erlass legislativer Maßnahmen unter Kapitel VII UN-Charta bis zur Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) - Ein neues Verständnis der Kompetenzen des Sicherheitsrats zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen? - Legislativresolutionen als rechtswidrige Maßnahmen des Sicherheitsrats§§4. Rechtswidrige Sicherheitsratsresolutionen: Rechtliche Konsequenzen und verfügbare Rechtsmittel§§Sicherheitsratsresolutionen als Akte ultra vires - Die rechtlichen Konsequenzen und der Status von ultra vires-Sicherheitsratsakten - Die Bindung der Mitgliedstaaten an ultra vires-Resolutionen des Sicherheitsrats - Rechtsschutz durch nationale und supranationale Gerichte - Ergebnis§§5. Die Pflicht des Sicherheitsrats zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien bei staatlicher Implementierung von Legislativresolutionen§§Der Sicherheitsrat als Menschenrechtsverpflichteter - Kein 'Opting-out' durch de facto-Derogation - Die Involvierung menschenrechtlicher Fragestellungen in die Arbeit des Counter-Terrorism Comittee und des 1540-Committee - Verantwortlichkeit aufgrund Kontrollmöglichkeit und Schaffung einer Gefahrenquelle - Ergebnis§§6. Ausblick§§Legislative Präzedenzfälle - Das Erfordernis von Struktur- und Verfahrensreformen zur Verbesserung der Legitimität und konsekutiven Legalität des gesetzgeberischen Einschreitens des Sicherheitsrats - Schlussbetrachtung§§Literaturverzeichnis§§Stichwortverzeichnis
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