Der 'KR' ist seit mehr als 30 Jahren der Standardkommentar des Kündigungsschutzrechts.§Allein vom Zweiten und Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts sind seit Erscheinen der Vorauflage weit mehr als 100 Entscheidungen ergangen, u.a. zur krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung, zur...
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Der 'KR' ist seit mehr als 30 Jahren der Standardkommentar des Kündigungsschutzrechts.§Allein vom Zweiten und Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts sind seit Erscheinen der Vorauflage weit mehr als 100 Entscheidungen ergangen, u.a. zur krankheitsbedingten außerordentlichen Kündigung, zur Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit und mehrfach zur Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung.§Neben dem Kündigungsschutzgesetz enthält der 'KR' ein Kapitel zur Kündigung kirchlicher Arbeitnehmer und kommentiert vollständig oder in Auszügen die kündigungschutzrelevanten Bestimmungen im§- Arbeitsplatzschutzgesetz,§- Berufsbildungsgesetz,§- Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsgesetz,§- Bürgerlichen Gesetzbuch,§- EStG,§- SGB III, SGB VI, SGB IX,§- TVöD.§Weiterhin wird das gesamte Recht der Arbeitsvertragsbefristung (TzBfG, WissZeitVG, Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, u.a.) in eigenen Kommentierungen ausführlich behandelt.
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