Am 8. Juli 1514 wurde in Tübingen von einem kaiserlichen Schiedsgericht ein Konflikt zwischen Herzog Ulrich von Württemberg und den Ständen beigelegt, der zunächst die Grundlage für die Niederschlagung des Aufstands des 'Armen Konrad' bot, dann aber als sogenannter Tübinger Vertrag größte...
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Am 8. Juli 1514 wurde in Tübingen von einem kaiserlichen Schiedsgericht ein Konflikt zwischen Herzog Ulrich von Württemberg und den Ständen beigelegt, der zunächst die Grundlage für die Niederschlagung des Aufstands des 'Armen Konrad' bot, dann aber als sogenannter Tübinger Vertrag größte Bedeutung für die frühmoderne Staatsbildung im Herzogtum Württemberg erlangte. Dieser Tübinger Vertrag wurde 2014 im Kontext europaweiter Entwicklungen interpretiert. Dabei standen drei Akteursgruppen im Vordergrund: der 'gemeine Mann' bzw. die Stadt- und Landgemeinden, die Funktionseliten sowie die Fürsten selbst.
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